Liebe Eltern,
sollte einer der Links in diesem Eltern-ABC nicht mehr funktionieren, falls Sie inhaltliche Fehler finden oder Sie wichtige Informationen vermissen, dann informieren Sie uns bitte gleich per E-Mail darüber.
Wenn Sie Ihr Kind einmal nicht selbst abholen können, benötigen wir eine Abholerlaubnis.
Einen Vordruck finden Sie hier.
Bitte erinnern Sie den Bevollmächtigten, dass er sich mit einem gültigen Personaldokument ausweisen muss, sonst dürfen wir ihm Ihr Kind nicht mitgeben.
Bitte geben Sie Änderungen ihrer Adresse, Telefonnummer oder Email umgehend dem Klassenlehrer Ihres Kindes bekannt.
Einen Vordruck finden Sie hier.
Damit wir mit Ihrem Kind auch außerhalb des Schwimmunterrichtes baden gehen können, brauchen wir eine gesonderte Erlaubnis.
Diese finden Sie hier.
Fehlt Ihr Kind in der Schule müssen Sie es dort abmelden. Bitte informieren Sie außerdem, wenn vorhanden, den Fahrdienst sowie den Träger der Schulhelfer*in der Schüler*in.
Arztbesuch:
Geben Sie diese Information möglichst vorher an die Klassenlehrer*in, spätestens am nächsten Tag, sonst gilt Ihr Kind als unentschuldigt.
Berufsbildungsstufe:
Schüler*innen der Berufsbildungsstufe müssen bei Fehlen immer eine Krankschreibung bzw. bei anderen wichtigen Gründen einen schriftlichen Nachweis vorlegen.
Damit wir unseren Schulalltag und wichtige Höhepunkte durch Fotos oder Videos festhalten können, benötigen wir ihre Zustimmung. Sie entscheiden dabei, ob Fotos oder Videos gemacht werden können und in welchem Umfang sie veröffentlicht werden dürfen.
Die Fotoerlaubnis ist Bestandteil der Datenschutzerklärung.
Diese finden Sie hier.
Hat ihre Familie Anspruch auf Sozialleistungen, können Sie Unterstützung beantragen für:
- Eintägige Schulausflüge
- Mehrtägige Klassenfahrten
- Persönlicher Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die folgende Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- sowie Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit analogen Ansprüchen nach dem SGB XII
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
Weitere Informationen finden Sie hier.
Einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe finden Sie hier.
Ihr Kind kann in Ausnahmefällen vom Unterricht freigestellt werden. Dazu zählen zum Beispiel Krankenhausaufenthalte, Reha-Aufenthalte oder Auslandsaufenthalte. Dabei benötigen wir bei:
- bis zu drei Tagen im Schuljahr einen schriftlichen Antrag mit Begründung an die Klassenlehrerin
- bis zu zwei Wochen im Schuljahr einen schriftlichen Antrag mit Begründung an die Schulleitung
Bitte reichen Sie Ihre Anträge mindestens 2 Wochen (?) im Voraus ein.
Ihr Kind hat etwas verloren oder vergessen? Melden Sie sich bei den Lehrer*innen Ihres Kindes oder im Sekretariat. Fundsachen, die schon länger bei uns nicht abgeholt wurden, finden Sie hier.
PS: Am besten, sie beschriften Kleidung und alle wichtigen Dinge Ihres Kindes mit seinem Namen.
Hier finden Sie unsere Hausordnung.
Damit ihrem Kind in der Schule notwendig Medikamente verabreicht werden können, müssen Sie uns eine ärztliche Verordnung zur Verfügung stellen.
Diese Verordnung muss den Namen des Medikamentes, die Dosierung und den Zeitpunkt der Einnahme enthalten.
Die Medikamente werden in unserer Schule durch einen Krankenpfleger verabreicht.
Sollte es in Ausnahmefällen notwendig sein, das Medikament durch Lehrkräfte zu verabreichen, benötigen wir ein vollständig ausgefülltes Formular der Landesunfallkasse Brandenburg.
Dieses finden Sie hier.
Die Mittagessenversorgung ist unabhängig von der Schule und wird durch die Firma „Vielfalt-Menü“ gewährleistet. Sie müssen mit dieser einen eigenen Versorgungsvertrag abschließen.
Dazu erhalten Sie von der Schule oder per E-Mail vom Vielfalt-Menü-Kundenservice einen Registrierungscode. Mit diesem Code können Sie eine Online-Registrierung starten. Dies geschieht auf der Website https://vielfaltmenue.com/
Nach der Registrierung können Sie online oder mit der App Mittagessen bestellen.
Hat ihr Kind Anspruch auf Sozialleistungen, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, diesen finden sie hier.
Weitere Informationen dazu finden sie unter dem Eintrag Finanzielle Hilfen im Eltern-ABC.
Die Comenius-Schule ist Montag bis Freitag ab 7.30 Uhr geöffnet.
Montag bis Donnerstag endet die Unterrichtszeit um 15.00 Uhr, am Freitag um 13.30 Uhr.
Bitte beschriften Sie alle Dinge Ihres Kindes mit Namen. Dazu gehören: Sportbeutel, Sportkleidung, Jacke, Wechselkleidung, Brotbox usw. Sie helfen dadurch Verwechslungen und Verluste zu vermeiden.
Sollten Sie für Ihr Kind eine Schulbegleitung beantragen wollen, wenden Sie sich mit Ihrem Antrag an den Bereich Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche in Ihrem Landkreis (Sozialamt).
In Potsdam Stadt verwenden Sie folgende Formulare: Grundantrag, Elternfragebogen
Unsere Schulsachbearbeiterin Frau Busse erreichen Sie:
- telefonisch: 0331 289 79 80
- per Email : comenius-schule-potsdam@t-online.de
- persönlich: Öffnungszeiten
Sollte Ihrem Kind/Betreuten auf dem Schulweg oder in der Schule etwas passiert sein, wofür ein Arzt aufgesucht werden muss, teilen Sie uns das bitte umgehend mit. Melden Sie sich dafür im Sekretariat.
Das Formular der Landesunfallkasse Brandenburg finden Sie hier.
Unterrichtszeiten sind:
- Montag bis Donnerstag 8.00-15.00 Uhr
- Freitag: 8.00-13.30 Uhr